Betriebsärztliche Leistungen
Ich bin Ansprechpartner für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter in allen medizinischen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Arbeitsmedizinische Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV V2
In dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Pflichten des Arbeitgebers geregelt. Hier werden Maßnahmen beschrieben, die der Unternehmer für die Sicherheit und den Gesundhetsschutz seiner Beschäftigten bei der Arbeit umzusetzen hat. Ausdrücklich ist hier neben der Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung die Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen genannt. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.
In dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist unter anderem geregelt, dass der Unternehmer Betriebsärzte bestellen und ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Räumlichkeiten zur Verfügung stellen muss. Außerdem muss ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Mitarbeiter/innen mindestens alle drei Monate ein Arbeitsschutzausschuß tagen (ASA-Sitzung). Außerdem sind die Aufgaben der Betriebsärzte formuliert. Sie sollen den Arbeitgeber unter anderem in Fragen des Arbeitsschutzes beraten, die Erste Hilfe im Betrieb mitorganisieren, Arbeitnehmer untersuchen, die Arbeitsstätten regelmäßig begehen und auf Maßnahmen zur Prävention hinwirken.
In der DGUV-Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) sind der Betreuungsumfang und die Einsatzzeiten geregelt. Außerdem die Inhalte der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.
Zur Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt gehören unter anderem:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Untersuchung von Unfällen, Dokumentation
- Mitwirkung bei betrieblichen Besprechungen
- Selbstorganisation
Zur betriebsspezifischen Betreuung durch einen Betriebsarzt gehört unter anderem:
- die arbeitsmedizinische Vorsorge (Untersuchungen)
- Wiedereingliederungsmanagement
- Weiterentwicklung des Gesundheitsmanagements
- Unterstützung bei der Umsetzung neuer Vorschriften oder Erkenntnisse
- Unterstützung bei der Gesundheitsförderung (z.B. durch Grippeimpfungen)
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
Wir führen sämtliche Untersuchungen der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung) durch.
Häufig durchgeführte Untersuchungen sind zum Beispiel:
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung („G 42“)
- Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen („G 37“)
- Tätigkeiten mit Belastungen durch Gefahrstoffe wie Benzol und andere krebserregende Gefahrstoffe
- Arbeitsaufenthalten in den Tropen oder Subtropen
Zusammen mit unserem Partnerlabor in Münster bieten wir alle gängigen Laboruntersuchungen der Arbeitsmedizin an. Auf der Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung planen wir mit Ihnen die notwendigen Vorsorgen.
Sicherheitstechnische Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV V2
Neben der arbeitsmedizinischen Betreuung bieten wir auch die sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV-V2 an. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) haben u. a. die Aufgabe, die Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Sie helfen, Unfallgefahren und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und konstruktive Vorschläge zu deren Minimierung zu erarbeiten. Wir erarbeiten mit Ihnen maßgeschneiderte Konzepte für Ihr Unternehmen und für Ihre Branche und erfüllen mit Ihnen alle rechtlichen Rahmenbedingungen.
ZUR GRUNDBETREUUNG DURCH EINE FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT GEHÖREN UNTER ANDEREM:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei den Sicherheitsunterweisungen
- Unterstützung bei den Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Unfallanalysen und Ermittlung von Unfallschwerpunkten
- Mitwirkung bei der betrieblichen Organisation
- Unterstützung bei sicherheitsrelevanten Audits
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für den Umgang mit Lebensmitteln
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Belehrung und Bescheinigung gemäß §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz:
1. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen:
- Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
- Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
- Eiprodukte,
- Säuglings- und Kleinkindernahrung,
- Speieseeis und Speiseeishalberzeugnisse,
- Backwaren mit nicht durchgebachener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage,
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen,
- Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen tur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr,
und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B.: Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen,
oder
2. Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Wir führen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Belehrungen gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch. Die Erstbelehrung kann entweder durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden.
Verkehrsmedizinische Untersuchungen
Wir bieten sämtliche Führerscheinuntersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an.
Als Arbeitsmediziner können wir aus einer Hand die Sehteste (Sehschärfe und Gesichtsfeld, Farbsehteste), die körperliche Untersuchung und, sofern notwendig, den Aufmerksamkeits und Konzentrationstest durchführen.
Häufig durchgeführte Untersuchungen sind zum Beispiel:
- Untersuchungen für den LKW-Führerschein
- Untersuchungen bei Personenbeförderung (Taxi, Bus)
Wenn alle Erfordernisse erfüllt sind, können wir Ihnen die Bescheinigungen direkt ausstellen. Andernfalls unterstützen wir Sie bei dem weiteren Vorgehen.
Vorsorge und Beratung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung, durch die die gesundheitliche Eignung der Jugendlichen / des Jugendlichen vor Aufnahme der geplanten Ausbildung festgestellt wird.
Eine zweite Untersuchung erfolgt, wenn die Jugendlichen nach einem Jahr der Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt sind.
Es soll verhindert werden, dass Jugendliche durch die Art der Beschäftigung gesundheitlichen Schaden nehmen und darüber hinaus soll festgestellt werden, ob sie den Anforderungen der Ausbildung körperlich gewachsen sind. Vorerkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen werden dabei berücksichtigt.
Gesundheitsmanagement (BGM), Rehabilitation und Betriebliche Wiedereingliederung (BEM)
Wir unterstützen Sie in dem Aufbau und der Weiterentwicklung Ihres betrieblichen Gesundheitsmangements. Insbesondere unterstützen wir leistungsgewandelte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihrem Weg zurück in den betrieblichen Alltag und ebenfalls bei dem Weg in eine ambulante oder stationäre Rehabilitation.
Wir führen mit Ihren Mitarbeitern individuellen Arbeitsplatzbegehungen durch und empfehlen konkrete Umgestaltungen der Arbeitsplätze oder, sofern betriebsmedizinisch notwendig, innerbetriebliche Umsetzungen und begleiten Sie und Ihre Mitarbeiter dabei.
Nach längerer Krankheit eines Mitarbeiters beraten wir bei dem betrieblichen Wiedereingliederungsmanegements (BEM) konkret vor Ort.
Betreuung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG und MuSchArbV)
Bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft entstehen häufig Unsicherheiten, ob die schwangere Mitarbeiterin an ihrem aktuellen Arbeitsplatz weiter arbeiten kann. Dies betrifft häufig schwangere Erzieherinnen im Kindergarten oder Lehrerinnnen, aber auch Mitarbeiterinnen im Lager oder in anderen Berufen mit definierten Risiken.
In diesen Fällen beraten wir zeitnah und individuell zum weiteren Vorgehen und sprechen konkrete betriebsmedizinische Empfehlungen aus.
Untersuchungen und Beratung nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:
„Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.“
Dabei handelt es sich um eine individuelle arbeitsmedizinische Beratung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, grundsätzlich aber nicht um eine Eignungsuntersuchung.
Reisemedizinische Beratung, Impfungen und Reiseapotheke
Als Reisemediziner führt Dr. Hilgart sowohl reisemedizinische Beratungen bei beruflichen Auslandsaufenthalten („G 35“) in subtropischen und tropischen Klimazonen als auch bei privaten Reisen durch. Die entsprechenden Bescheinigungen werden ausgestellt.
Wir führen auch sämtliche Reiseimpfungen (wie Typhus, Cholera, Hepatitis A etc.) durch und verorden eine entsprechende Reiseapotheke.
Sprechen Sie uns bitte bei geplanten Reisen rechtzeitig an, am besten mindestens drei Monate vor der geplanten Reise.
Eignungsuntersuchungen, Tauglichkeitsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen
Wir führen aktuell folgende Eignungsuntersuchungen durch:
- Bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr („G 41“)
- bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten („G 25“) z.B. für Gabelstaplerfahrer
- Untersuchungen von Atemschutzgeräteträgern der Feuerwehren („G 26.3“)
- Einstellungsuntersuchungen z.B. bei Beamten
Für die Eignungsuntersuchungen ist eine entsprechende Vereinbarung notwendig, zum Beispiel durch eine Betriebsvereinbarung der den Arbeitsvertrag. Lassen Sie sich dazu bei Fragen bitte von Ihrem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Impfungen
Wir führen sämtliche beruflich bedingte Impfungen durch, z.B. gegen:
- Hepatitis A + B
- MMR (Masern, Mumps, Röteln) etc.
- Zusätzlich bieten wir Grippeschutzimpfungen und Covid-19-Impfungen in Ihrem Betrieb und in unseren Standorten an.
Bei geplanten größeren Impfaktionen sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Wir bieten aktuell folgende Leistungen zur Förderung der betrieblichen Gesundheit an:
- Gesundheitstage zu dem Thema Gefäßgesundheit (Messung der Cholesterinwerte inkl. LDL und des Blutzuckers vor Ort, Blutdruckmessung, Gefäßultraschall).
- Gesundheitstage zu dem Thema Entspannung und Resilienz (Autogenes Training) durch qualifizierte Trainer.
- Yoga-Workshops durch erfahrene Yoga-Lehrerinnen.
- Impfaktionen (zum Beispiel Grippe oder Covid-19).
- Laufworkshops für Anfänger und Fortgeschrittene durch qualifizierte Lauftrainer.
Strahlenschutz
Als strahlenschutzermächtigter Arzt übernimmt Dr. Hilgart sowohl die Betreuung von Firmen, die beruflich strahlenexponierte Personen beschäftigen als auch die Überwachung der beruflich strahlenexponierten Personen der Kategorie A.
Privatärztliche Leistungen
Privatärztliche hausärztliche Betreuung
Als Facharzt für Allgemeinmedizin übernimmt Dr. Hilgart auch die privatärztliche hausärztliche Betreuung. Wir bieten dazu feste Sprechzeiten in Glandorf und in Münster an. Sprechen Sie uns einfach an.
Brandschutz
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